AGB

Teil A: Dienst- und Serviceleistung

I. Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

II. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

III. Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten.
2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

IV. Gewährleistung

1. Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Produktionen wo der Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der Sprachform.
2. Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt.
3. Dem Auftragnehmer muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden.
4. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mängelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entgangene Verluste o.ä..
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

V. Arbeitszeiten

1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.
2. Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene Stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.

VI. Unterkunft / An- und Abreise

1. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mindestens mittleren Standards.
2. Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat für die Kosten aufzukommen.
4. Die Unterbringung des Auftragnehmers erfolgt in Einzelzimmern.
3. Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen.

VII. Kündigungsrecht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Auftragssumme einzufordern.
2. Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.

VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechtes

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Gefahrübergang

1. Wird von Auftraggeberseite eine schlechte technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation bereitgestellt, übernimmt die Firma Fortuna H.P.S.D. GmbH keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung.
2. Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.

X. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die angebotene Sache zurückzunehmen (z.B. bei vereinbarten Teilzahlungen), wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist Cottbus Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

XII. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Teil B: Hotel

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Vorliegende “Allgemeine Vertragsbedingungen” gelten für die Inanspruchnahme der Unterkünfte des Dienstleisters bzw. deren Leistungen.
1.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reisevermittlern oder -organisatoren zu vom jeweiligen Geschäftstyp abhängigen Konditionen.

2. Vertragsparteien

2.1. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
2.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Dienstleister und Gast gelten gemeinsam – im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen – als Parteien (nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet).
2.3. Sollte die Buchung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (nachfolgend als Vermittler bezeichnet) beim Dienstleister abgegeben werden, so wird die Zusammenarbeit von dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtsmäßig vertreten wird.

3. Abschluss des Vertrags, Reservierung, Änderung und Benachrichtigungspflicht

3.1. Auf die mündliche bzw. schriftliche Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister sein Angebot. Wenn das Angebot nicht binnen 48 Stunden bestellt wird, ist es für den Anbieter der Dienstleistungen nicht mehr bindend.
3.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung zustande, und so gilt dieser als schriftlicher Vertrag. Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten nicht als Vertrag
3.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
3.3.1. Wenn der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums auscheckt, steht dem Dienstleister, ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Dienstleistung zu, der in dem Vertrag folgendermaßen aufgeführt ist:Bei Hotels in Deutschland: 100%
Der Dienstleister ist dazu berechtigt, das freie Zimmer vor Ablauf der vertraglichen Aufenthaltsdauer zu vergeben.
3.3.2. Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungbedarf der vorherigen Genehmigung des Dienstleisters.
In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Entrichtung des Preises der bereits erbrachten Leistungen zu fordern.
3.4. Eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer durch die beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.

4. Stornobedingungen

4.1. Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, kann die Unterkunftsdienstleistung ohne Stornierungsgebühr storniert werden, solange die folgenden Stornierungsfristen eingehalten werden: Bei den Hotels in Deutschland bis zu 48 Stunden vor der Ankunft
a) Falls die Vertragspartei die Unterkunftsdienstleistung nicht durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie und eine Vorabgenehmigung oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit gewährleistet hat, wird die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung anzubieten, zu den folgenden Zeitpunkten erlöschen:
Bei den Hotels in Deutschland ab 16:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag
b) Falls die Vertragspartei sich durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragliche Möglichkeit verpflichtet hat, die Unterkunftsdienstleistung in Anspruch zu nehmen, aber nicht bis 18:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag in den Hotels in Deutschland eincheckt und auch das Hotel nicht von ihrer späten Ankunft in Kenntnis setzt, berechnet der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Stornierungsgebühr (mindestens jedoch die Kosten für die eine Übernachtung) als Sanktion. In diesem Fall wird die Reservierung für die Unterkunft für die Vertragspartei bis 12:00 Uhr am nächsten Tag aufrechterhalten, wonach die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung zu erbringen, erlischt. Falls Produkte unter speziellen Bedingungen, die Ankunft von Gruppen oder Gruppenveranstaltungen reserviert worden sind, wird der Dienstleister unterschiedliche Bedingungen in einer individuellen Vereinbarung festlegen.
4.2 Die Fortuna H.P.S.D. GmbH erkennt Stornierungen von Reservierungen nur in schriftlicher Form an. Im Falle einer fristgemäßen schriftlichen Stornierung 21 Tage vor Anreise wird keine Stornierungsgebühr verrechnet. Im Falle einer nicht fristgemäßen schriftlichen Stornierung und wenn nicht anders vereinbart, ist die Fortuna H.P.S.D. GmbH berechtigt, Stornierungsgebühren, wie folgt zu berechnen:
Stornierungsfristen / Hotelübernachtungen
20-14 Tage vor der Ankunft / 30% der gebuchten Dienstleistungen
13-4 Tage vor der Ankunft / 50% der gebuchten Dienstleistungen
3 Tage vor der Ankunft / 70% der gebuchten Dienstleistungen

Für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen oder bei Änderung von bestellten Dienstleistungen (Übernachtung, Verpflegung) werden keine finanziellen Rückerstattungen gewährt.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise als in der Reservierung vereinbart, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der bestellten Leistungen aufgrund Nichtinanspruchnahme berechnet.
Umbuchung/ Verschiebung einer bestätigten Reservierung
Die Fortuna H.P.S.D. GmbH akzeptiert eine einmalige kostenfreie Umbuchung einer bestätigter Reservierungen bis höchstens 90 Tage ab dem ursprünglichen Ankunftstermin gerechnet.
Zimmerpeise werden entsprechend der gültigen Preisliste angepasst, außer bei Umbuchungen von höherpreisigen Saisonzeiten zu niedrigpreisigen Saisonzeiten.
Die Fortuna H.P.S.D. GmbH behält sich das Recht vor 65 Euro Servicegebühr für jede weitere Umbuchung bestätigter Reservierungen zu berechnen. Diese Umbuchungen sind maximal bis 150 Tage ab dem ursprünglichen Ankunftsdatum erlaubt.
Namensänderung des Gastes
Bei individuellen Reservierungen akzeptiert die Fortuna H.P.S.D. GmbH eine Namens-änderung des Gastes.

5. Preise

5.1. Die Zimmerpreise (rack rate) sind in den Hotelzimmern oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preislisten für sonstige Leistungen sind in den entsprechenden Hotelbereichen verfügbar.
5.2. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
5.3. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Dienstleister die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt. Kurtaxe) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner.
5.4. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Webseite der Fortuna H.P.S.D. GmbH veröffentlicht.
5.5 Eine Versicherung ist im Aufenthaltspreis nicht inbegriffen empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktritts-, sowie einer Unfall- und Heilkostenversicherung.

6. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten

6.1 Der Dienstleister verlangt spätestens unmittelbar nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung bzw. vor der Abreise aus dem Hotel die Entrichtung des Gegenwertes der erbrachten Leistungen. Der Dienstleister kann allerdings dem Gast im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit einer nachträglichen Zahlung anbieten.
6.2. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt:
a) eine Kreditkartengarantie zu fordern, durch die der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Leistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;
b) eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Leistungen zu beanspruchen
6.3. Der Betrag für angebotene, bestätigte und in Anspruch genommene Dienstleistungen wird in EUR berechnet. Die Rechnung wird im Einklang mit der deutschen Steuergesetzgebung ausgestellt. Der EURO-Betrag wird auch auf der Rechnung angegeben. Bargeldzahlungen können lediglich in EUR, getätigt werden.
Der Dienstleister akzeptiert folgende bargeldlose Zahlungsmittel: Banküberweisung, Kreditkarten: Visa, EC/MC, Diners Club, American Express.
6.4. Alle Kosten, die durch die Zahlungsweise entstehen, sind von der Vertragspartei zu tragen.

7. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen

7.1. Der Gast kann am Ankunftstag nach 14:00 Uhr einchecken und soll am Abreisetag bis 11:30 Uhr auszuchecken.
7.2. Falls der Gast das Zimmer am Ankunftstag früher in Anspruch nehmen möchte, und zwar vor 8:00 Uhr ist von ihm auch die Übernachtung vom Vortag auf den Ankunftstag zu zahlen.

8. Haustiere

8.1. Haustiere können in die Unterkünfte des Dienstleisters mitgenommen werden. Sie können sich in den Zimmern aufhalten und die Gemeinschaftsfläche unter der Aufsicht des Gastes betreten, um in die Zimmer zu gelangen.
Sie können jedoch nicht in irgendwelche andere Bereiche mitgenommen werden (z.B. Restaurant).
8.2. Der Gast hat voll für die von seinen/ihren Haustieren verursachten Schäden zu haften.
8.3. Blindenhunde sind erlaubt. Im Altstadthotel werden für kleine Haustiere zusätzlich 11 EUR/Nacht/ Haustier berechnet.

9. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten

9.1 Der Dienstleister ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag, in dem er Unterkunftsdienstleistungen anbietet, zurückzutreten, und von jeglicher Verpflichtung befreit zu sein, wenn:
a) der Gast das für ihn/sie bereitgestellte Zimmer bzw. das Gebäude nicht bestimmungsgemäß nutzt;
b) der Gast mit der Sicherheit, Ordnung und den Angestellten des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht oder bedrohliches Verhalten aufweist;
c) der Gast unter ansteckender Krankheit leidet;
d) der Vertragspartner seine vertraglich festgelegte Pflichten zur Leistung von Vorzahlungen bzw. Teilzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt.
9.2. Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen “höherer Gewalt” nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.

10. Unterbringungsgarantie

10.1 Sollte der Dienstleister die im Vertrag garantierten Leistungen selbstverschuldet (z. B.: Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen können, ist er verpflichtet unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
10.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die vertraglich festgelegten Leistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen / anzubieten. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen;
b) dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;
c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.
10.3. Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatz Unterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

11. Krankheit bzw. Tod des Gastes

11.1. Sollte der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und ist dadurch nicht in der Lage in seinem eigenen Interesse zu verfahren, so bietet ihm der Dienstleister ärztliche Hilfe an.
11.2. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.
11.3 Verstirbt der Gast vor Anreise erstattet die Fortuna H.P.S.D. GmbH den Aufenthalt in voller Höhe an den nächsten Verwandten (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder). Den mitreisenden Verwandten des Gastes (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder) werden ebenso die Aufenthaltskosten in voller Höhe erstattet. Der Fortuna H.P.S.D. GmbH ist eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen, um Anspruch auf die Rückerstattung zu erheben.
Bei Ableben des Gastes während des Aufenthaltes erstattet die Fortuna H.P.S.D. GmbH den Aufenthalt ab dem Zeitpunkt des Ablebens in voller Höhe an den nächsten Verwandten (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder). Mitgereisten Verwandten des Gastes (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder) werden ebenso die Aufenthaltskosten ab dem Zeitpunkt des Ablebens rückerstattet.
Verstirbt während des Aufenthaltes eines Gastes ein nächster Verwandter (Ehefrau, Ehemann, Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Kinder) zu Hause und der Gast ersucht um eine Verkürzung des Aufenthaltes, berechnet die Fortuna H.P.S.D. GmbH Stornierungsgebühr basierend auf den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen.
Die Höhe der Stornierungsgebühr wird als Deposit für einen zukünftigen Aufenthalt, welcher innerhalb von 365 Tagen durch denselben Gast getätigt werden muss, hinterlegt. Das Deposit ist personenbezogen und kann nicht anderwärtig verwendet werden.
Erfolgt die Anreise nicht innerhalb von 365 Tagen behält sich die Fortuna H.P.S.D. GmbH das Recht vor die bezahlte Stornierungsgebühr einzubehalten.

12. Rechte des Vertragspartners

12.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das reservierte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
12.2. In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Leistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister ist verpflichtet, in dieser Zeit schriftlich eingereichte, berechtigte Beschwerden anzuerkennen (oder protokollieren).
12.3. Jegliches Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.

13. Pflichten des Vertragspartners

13.1 Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß gebuchten Dienst-leistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß ver-einbarten Zahlungsweise zu zahlen.
13.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass seiner Verantwortung unterstehende Kinder unter 14 Jahren ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen sich im Hotel des Dienstleisters aufhalten.
13.3. Der Gast darf keine Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mit einführen.

14. Haftungspflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter selbstverschuldet zugefügt werden. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte ein Recht auf direkten Schadenersatz vom Dienstleister hat.

15. Rechte des Dienstleisters

Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf in Anspruch genommene Dienst-leistungen oder vertragsgemäß bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Dienst- leistungen, für die eine Vertragsstrafe entrichtet werden muss, nicht nach, ist der Dienst-leister – um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden – dazu berechtigt, den Gast eine Erklärung, in der er seine Schulden anerkennt, unterzeichnen zu lassen.

16. Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;
b) die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.

17. Haftungspflicht des Dienstleisters

17.1 Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb der Anlage auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzu-führen sind.
17.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst herbeigeführten Ursachen entstehen.
17.1.2. Der Dienstleister ist berechtigt Bereiche im Hotel anzugeben, die der Gast nicht be-treten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
17.1.3. Den entstandenen Schaden hat der Gast dem Hotel unverzüglich zu melden und sämtliche diesbezüglichen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Ur-sachen des Schadensfalls sowie zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/Verfahrens er-forderlich sind.
17.2. Der Dienstleister kann für Schäden haftbar gemacht werden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines/ ihres Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten aufbewahrt wurde, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Zimmer des Gastes oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert sei, dieses Eigentum entgegenzunehmen.
17.2.1. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Kautionen und Bargeld nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstim-mung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweis-last beim Gast.
17.3. Die Höchstgrenze der Entschädigung liegt bei dem Fünfzigfachen der Summe des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises, es sei denn der Schaden ist geringer.

18. Geheimhaltung

Der Dienstleister hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinien.

19. Höhere Gewalt

Gründe oder Umstände (z B : Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien die Parteien von der Erfüllung des Vertrags, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Auftritt-möglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

20. Rechtsprechung, anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei fällt unter die lokale Rechtsprechung. Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag erwachsen, wird die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts am Ort der Erbringung der Dienstleistung vereinbart. Der Gerichtsstand ist Cottbus.