Teil A: Dienst- und Serviceleistung
I. Geltungsbereich
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
II. Überlassene Unterlagen
III. Preise und Zahlung
2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
IV. Gewährleistung
2. Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt.
3. Dem Auftragnehmer muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden.
4. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mängelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entgangene Verluste o.ä..
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
V. Arbeitszeiten
2. Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene Stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.
VI. Unterkunft / An- und Abreise
2. Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat für die Kosten aufzukommen.
4. Die Unterbringung des Auftragnehmers erfolgt in Einzelzimmern.
3. Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen.
VII. Kündigungsrecht des Auftraggebers
2. Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.
VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechtes
IX. Gefahrübergang
2. Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.
X. Eigentumsvorbehalt
XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
XII. Salvatorische Klausel
Teil B: Hotel
1. Allgemeine Bestimmungen
1.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reisevermittlern oder -organisatoren zu vom jeweiligen Geschäftstyp abhängigen Konditionen.
2. Vertragsparteien
2.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Dienstleister und Gast gelten gemeinsam – im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen – als Parteien (nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet).
2.3. Sollte die Buchung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (nachfolgend als Vermittler bezeichnet) beim Dienstleister abgegeben werden, so wird die Zusammenarbeit von dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtsmäßig vertreten wird.
3. Abschluss des Vertrags, Reservierung, Änderung und Benachrichtigungspflicht
3.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung zustande, und so gilt dieser als schriftlicher Vertrag. Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten nicht als Vertrag
3.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
3.3.1. Wenn der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums auscheckt, steht dem Dienstleister, ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Dienstleistung zu, der in dem Vertrag folgendermaßen aufgeführt ist:Bei Hotels in Deutschland: 100%
Der Dienstleister ist dazu berechtigt, das freie Zimmer vor Ablauf der vertraglichen Aufenthaltsdauer zu vergeben.
3.3.2. Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungbedarf der vorherigen Genehmigung des Dienstleisters.
In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Entrichtung des Preises der bereits erbrachten Leistungen zu fordern.
3.4. Eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer durch die beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.
4. Stornobedingungen
a) Falls die Vertragspartei die Unterkunftsdienstleistung nicht durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie und eine Vorabgenehmigung oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit gewährleistet hat, wird die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung anzubieten, zu den folgenden Zeitpunkten erlöschen:
Bei den Hotels in Deutschland ab 16:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag
b) Falls die Vertragspartei sich durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragliche Möglichkeit verpflichtet hat, die Unterkunftsdienstleistung in Anspruch zu nehmen, aber nicht bis 18:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag in den Hotels in Deutschland eincheckt und auch das Hotel nicht von ihrer späten Ankunft in Kenntnis setzt, berechnet der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Stornierungsgebühr (mindestens jedoch die Kosten für die eine Übernachtung) als Sanktion. In diesem Fall wird die Reservierung für die Unterkunft für die Vertragspartei bis 12:00 Uhr am nächsten Tag aufrechterhalten, wonach die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung zu erbringen, erlischt. Falls Produkte unter speziellen Bedingungen, die Ankunft von Gruppen oder Gruppenveranstaltungen reserviert worden sind, wird der Dienstleister unterschiedliche Bedingungen in einer individuellen Vereinbarung festlegen.
4.2 Die Fortuna H.P.S.D. GmbH erkennt Stornierungen von Reservierungen nur in schriftlicher Form an. Im Falle einer fristgemäßen schriftlichen Stornierung 21 Tage vor Anreise wird keine Stornierungsgebühr verrechnet. Im Falle einer nicht fristgemäßen schriftlichen Stornierung und wenn nicht anders vereinbart, ist die Fortuna H.P.S.D. GmbH berechtigt, Stornierungsgebühren, wie folgt zu berechnen:
Stornierungsfristen / Hotelübernachtungen
20-14 Tage vor der Ankunft / 30% der gebuchten Dienstleistungen
13-4 Tage vor der Ankunft / 50% der gebuchten Dienstleistungen
3 Tage vor der Ankunft / 70% der gebuchten Dienstleistungen
Für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen oder bei Änderung von bestellten Dienstleistungen (Übernachtung, Verpflegung) werden keine finanziellen Rückerstattungen gewährt.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise als in der Reservierung vereinbart, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der bestellten Leistungen aufgrund Nichtinanspruchnahme berechnet.
Umbuchung/ Verschiebung einer bestätigten Reservierung
Die Fortuna H.P.S.D. GmbH akzeptiert eine einmalige kostenfreie Umbuchung einer bestätigter Reservierungen bis höchstens 90 Tage ab dem ursprünglichen Ankunftstermin gerechnet.
Zimmerpeise werden entsprechend der gültigen Preisliste angepasst, außer bei Umbuchungen von höherpreisigen Saisonzeiten zu niedrigpreisigen Saisonzeiten.
Die Fortuna H.P.S.D. GmbH behält sich das Recht vor 65 Euro Servicegebühr für jede weitere Umbuchung bestätigter Reservierungen zu berechnen. Diese Umbuchungen sind maximal bis 150 Tage ab dem ursprünglichen Ankunftsdatum erlaubt.
Namensänderung des Gastes
Bei individuellen Reservierungen akzeptiert die Fortuna H.P.S.D. GmbH eine Namens-änderung des Gastes.
5. Preise
5.2. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
5.3. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Dienstleister die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt. Kurtaxe) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner.
5.4. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Webseite der Fortuna H.P.S.D. GmbH veröffentlicht.
5.5 Eine Versicherung ist im Aufenthaltspreis nicht inbegriffen empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktritts-, sowie einer Unfall- und Heilkostenversicherung.
6. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
6.2. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt:
a) eine Kreditkartengarantie zu fordern, durch die der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Leistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;
b) eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Leistungen zu beanspruchen
6.3. Der Betrag für angebotene, bestätigte und in Anspruch genommene Dienstleistungen wird in EUR berechnet. Die Rechnung wird im Einklang mit der deutschen Steuergesetzgebung ausgestellt. Der EURO-Betrag wird auch auf der Rechnung angegeben. Bargeldzahlungen können lediglich in EUR, getätigt werden.
Der Dienstleister akzeptiert folgende bargeldlose Zahlungsmittel: Banküberweisung, Kreditkarten: Visa, EC/MC, Diners Club, American Express.
6.4. Alle Kosten, die durch die Zahlungsweise entstehen, sind von der Vertragspartei zu tragen.
7. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen
7.2. Falls der Gast das Zimmer am Ankunftstag früher in Anspruch nehmen möchte, und zwar vor 8:00 Uhr ist von ihm auch die Übernachtung vom Vortag auf den Ankunftstag zu zahlen.
8. Haustiere
Sie können jedoch nicht in irgendwelche andere Bereiche mitgenommen werden (z.B. Restaurant).
8.2. Der Gast hat voll für die von seinen/ihren Haustieren verursachten Schäden zu haften.
8.3. Blindenhunde sind erlaubt. Im Altstadthotel werden für kleine Haustiere zusätzlich 11 EUR/Nacht/ Haustier berechnet.
9. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten
a) der Gast das für ihn/sie bereitgestellte Zimmer bzw. das Gebäude nicht bestimmungsgemäß nutzt;
b) der Gast mit der Sicherheit, Ordnung und den Angestellten des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht oder bedrohliches Verhalten aufweist;
c) der Gast unter ansteckender Krankheit leidet;
d) der Vertragspartner seine vertraglich festgelegte Pflichten zur Leistung von Vorzahlungen bzw. Teilzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt.
9.2. Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen “höherer Gewalt” nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.
10. Unterbringungsgarantie
10.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die vertraglich festgelegten Leistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen / anzubieten. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen;
b) dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;
c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.
10.3. Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatz Unterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.
11. Krankheit bzw. Tod des Gastes
11.2. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.
11.3 Verstirbt der Gast vor Anreise erstattet die Fortuna H.P.S.D. GmbH den Aufenthalt in voller Höhe an den nächsten Verwandten (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder). Den mitreisenden Verwandten des Gastes (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder) werden ebenso die Aufenthaltskosten in voller Höhe erstattet. Der Fortuna H.P.S.D. GmbH ist eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen, um Anspruch auf die Rückerstattung zu erheben.
Bei Ableben des Gastes während des Aufenthaltes erstattet die Fortuna H.P.S.D. GmbH den Aufenthalt ab dem Zeitpunkt des Ablebens in voller Höhe an den nächsten Verwandten (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder). Mitgereisten Verwandten des Gastes (Ehefrau/Mann, Eltern, Kinder) werden ebenso die Aufenthaltskosten ab dem Zeitpunkt des Ablebens rückerstattet.
Verstirbt während des Aufenthaltes eines Gastes ein nächster Verwandter (Ehefrau, Ehemann, Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Kinder) zu Hause und der Gast ersucht um eine Verkürzung des Aufenthaltes, berechnet die Fortuna H.P.S.D. GmbH Stornierungsgebühr basierend auf den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen.
Die Höhe der Stornierungsgebühr wird als Deposit für einen zukünftigen Aufenthalt, welcher innerhalb von 365 Tagen durch denselben Gast getätigt werden muss, hinterlegt. Das Deposit ist personenbezogen und kann nicht anderwärtig verwendet werden.
Erfolgt die Anreise nicht innerhalb von 365 Tagen behält sich die Fortuna H.P.S.D. GmbH das Recht vor die bezahlte Stornierungsgebühr einzubehalten.
12. Rechte des Vertragspartners
12.2. In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Leistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister ist verpflichtet, in dieser Zeit schriftlich eingereichte, berechtigte Beschwerden anzuerkennen (oder protokollieren).
12.3. Jegliches Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.
13. Pflichten des Vertragspartners
13.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass seiner Verantwortung unterstehende Kinder unter 14 Jahren ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen sich im Hotel des Dienstleisters aufhalten.
13.3. Der Gast darf keine Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mit einführen.
14. Haftungspflicht des Vertragspartners
15. Rechte des Dienstleisters
16. Pflichten des Dienstleisters
a) die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;
b) die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.
17. Haftungspflicht des Dienstleisters
17.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst herbeigeführten Ursachen entstehen.
17.1.2. Der Dienstleister ist berechtigt Bereiche im Hotel anzugeben, die der Gast nicht be-treten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
17.1.3. Den entstandenen Schaden hat der Gast dem Hotel unverzüglich zu melden und sämtliche diesbezüglichen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Ur-sachen des Schadensfalls sowie zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/Verfahrens er-forderlich sind.
17.2. Der Dienstleister kann für Schäden haftbar gemacht werden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines/ ihres Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten aufbewahrt wurde, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Zimmer des Gastes oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert sei, dieses Eigentum entgegenzunehmen.
17.2.1. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Kautionen und Bargeld nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstim-mung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweis-last beim Gast.
17.3. Die Höchstgrenze der Entschädigung liegt bei dem Fünfzigfachen der Summe des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises, es sei denn der Schaden ist geringer.